

Der Verkauf von Messern,
Sportwaffen, CS-Gas, Alkohol, etc. erfolgt nur nach den gesetzlichen
Bestimmungen und an Personen über 18 Jahre und aus dem Inland.
Die davon betroffen
Artikel sind dementsprechend gekennzeichnet (
oder "**" und Hinweistext in der Artikelbeschreibung).
Für einen
dementsprechenden Altersnachweis benötigen wir die Einsendung einer Kopie des
Personalausweises oder Führerscheins per Post, (lesbarem) Fax (bitte wenn
möglich auf "hell" stellen) oder E-Mail. Für
uns zur Altersprüfung unwichtige Stellen dürfen gerne geschwärzt werden.
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Die Lieferung erfolgt an die in der Ausweiskopie
genannten Person. Eine von der Rechnungsanschrift abweichende Adresse oder
Empfängerperson kann leider nicht berücksichtigt werden, da wir nur an
die Person, deren Altersnachweis wir vorliegen haben liefern können.
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Wir versenden bei Artikeln mit Altersfreigabe
mit dem DHL-Service
"Eigenhändig", damit die Sendung vom Versandpartner nicht
an Minderjährige an der Versandadresse geliefert wird. Alterskritische Sendungen können so nicht an
Minderjährige gelangen.
Liegt uns vom Kunden
bereits ein Altersnachweis vor ist bei weiteren Bestellungen der genannten
Artikel natürlich keine erneute Altersprüfung nötig.
Altersfreigabe ab 14 bzw. ab 16 Jahre
Einige unserer Artikel sind laut Gesetz nicht ab 18
Jahre sondern auch teilweise für Minderjähre erwerbbar. Wir sind aber auch bei
Artikeln die z.B. ab 16 Jahre frei verkäuflich sind, verpflichtet einen
Altersnachweis einzuhohlen. Daher benötigen wir für alle Artikel, für die ein
Altersnachweis vorgeschrieben ist (unabhängig von der Höhe der gesetzlichen
Altersfreigabe) eine Ausweiskopie, nicht nur bei "Artikeln, frei ab 18".
In unseren Shops liefern wir prinzipiell nicht an
Minderjährige und bitten die Erziehungsberechtigten den Bestellvorgang
auszuführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Pfeffersprays, Tierabwehrsprays, JPX Jet-Protector, Guardian Angel, etc.
Mit Ausnahme z.B. des
CS-Tränengasspray [4512], welches über eine BKA-Freigabe verfügt, sind alle
anderen Artikel Tierabwehrgeräte (Pfeffersprays):
Diese Reizstoffsprühgeräte enthalten den
natürlichen Wirkstoff OC (Oleoresin Capsicum) und dürfen daher in der BRD
von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden (Tierabwehrspray).
Bei diesem Verwendungszweck unterliegen sie nicht dem deutschen Waffengesetz
und dessen Prüfvorschriften.
Zum Thema Waffenrecht haben
wir folgende wichtige Links zusammengestellt, auch speziell für unsere
"Messerkunden" interessant.
Für
z.B. Einhandmesser oder Dolche gibt es Tragebeschränkungen!
Hier gibt es weitere
Informationen:

Wir
bitten um freundliche Beachtung unserer ausführlichen Sicherheitshinweise
(.pdf, zum ansehen hier klicken).
Armbrüste,
Schleudern, Bögen und ähnliche Gegenstände sind stets vor Nutzung auf
Unversehrtheit zu prüfen. Sind Defekte oder starke Abnutzungen erkennbar ist
die Nutzung sofort einzustellen. Verwenden Sie nur geeignete Munition
(Pfeile, Bolzen oder Kugeln) für die Geräte. Stellen Sie stets sicher, dass
keine Personen gefährdet werden. Beachten Sie bitte die beigefügten
Instruktionen. Sollten Ihnen die Instruktionen nicht vorliegen, treten Sie
bitte mit uns in Verbindung.