Waffengesetz:

Altersnachweis erforderlich

 

Der Verkauf von Messern, Sportwaffen, CS-Gas und Rauchpatronen, Alkohol, etc. erfolgt nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und an Personen über 18 Jahre und aus dem Inland.

 

Für einen dementsprechenden Altersnachweis benötigen wir die Einsendung einer Kopie des Personalausweises oder Führerscheins per Post, (lesbarem) Fax (bitte wenn möglich auf "hell" stellen) oder E-Mail. Für uns zur Altersprüfung unwichtige Stellen dürfen gerne geschwärzt werden.

Die Lieferung erfolgt an die in der Ausweiskopie genannten Person.

 

 

Altersfreigabe ab 14 bzw. ab 16 Jahre

Einige unserer Artikel sind laut Gesetz nicht ab 18 Jahre sondern auch teilweise für Minderjähre erwerbbar. Wir sind aber auch bei Artikeln die z.B. ab 16 Jahre frei verkäuflich sind, verpflichtet einen Altersnachweis einzuhohlen. Daher benötigen wir für alle Artikel, für die ein Altersnachweis vorgeschrieben ist (unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Altersfreigabe) eine Ausweiskopie, nicht nur bei "Artikeln, frei ab 18".

In unseren Shops liefern wir prinzipiell nicht an Minderjährige und bitten die Erziehungsberechtigten den Bestellvorgang auszuführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

 

Zum Thema Waffenrecht haben wir folgende wichtige Links zusammengestellt, auch speziell für unsere "Messerkunden" interessant!

 

Hier gibt es weitere Informationen:

 

 

 

 
 Rechtliches allgemein:

Weiterführende Informationen finden Sie hier: